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So muss der neue Zählerschrank aussehen:

Die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 beschreibt die Ausführung des neuen Zählerschranks wie er im Privatbereich in Wuppertal und bei allen anderen Energieversorgern auszusehen hat.

So soll der Zählerschrank zukünftig “intelligente” Zähler aufnehmen können, wodurch die Messung von Elektromobilität, Photovoltaik oder Energiespeicherung berücksichtigt ist. Die Ausführung kann in der bekannten 3-Punkt Befestigung mit elektronischen Zählern erfolgen, oder mit den neu eingeführten eHZ-Zählern mit integrierter Befestigungs- und Kontakttiereinrichtung. Im oberen Anschlussraum (OAR), der nun immer eine Höhe von 300 mm aufweisen muss, dürfen in Zukunft nur noch: eine Hauptabzweigklemme, ein Hauptschalter, Geräte des Netzbetreibers oder eine RJ45 Datendose eingebaut werden. Desweitern dürfen drei weitere Absicherungen für Wechselstromkreise vorgesehen werden, um Kellerlicht, Waschautomat oder eine Erzeugungsanlage anzuschließen.

Das Zählerfeld darf weiterhin als Dreipunktbefestigung ausgeführt werden mit einem Platz (450mm Höhe) oder zwei Plätzen übereinander (750mm Höhe) sowie in der neuen Technik als BKE-I (Höhe 300mm), in der es möglich ist, den eHZ-Zähler unterbrechungsfrei zu tauschen. Bei der BKE-I-Technik wird oberhalb des Zählers ein zusätzlicher Raum für zukünftige Anwendungen des Energieversorgers vorgesehen, in der z.B. das Smart Meter Gateway zum Auslesen der Zählerstände verbaut werden kann.

Da in der heutigen Zeit, die Belastung einer Zähleranlage im Privatkundenbereich sehr anspruchsvoll geworden ist, da zu dem eigentlichen Wohnungsanschluss viele weitere verschiedene Messaufgaben entstanden sind, wie die Messung von: Erzeugungsanlagen (Photovoltaik, BHKW etc.), Batteriespeicher, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Direktheizungen. Aus diesen Gründen muss bei der heutigen Erstellung eines Zählerschranks zwischen Aussetzbetrieb (Wohnungsstrom) und Dauerstrom (Erzeugungsanlagen etc.) unterschieden werden. Während der Aussetzbetrieb weiterhin mit 63A ausgelegt wird, muss beim Dauerstrom der Beharrungszustand (Temperaturveränderung der Bauteile) berücksichtigt werden. Eine Versorgung ist hier bis 35A, in Absprache mit dem Energieversorger auch bis 44A möglich. Sollten größere Energiemengen gebraucht werden muss eine Wandleranlage aufgebaut werden.

Im unteren Anschlussraum (Höhe 300mm) dürfen bei Neuanlagen nur SLS-Schalter (Selektive Leitungsschutzschalter) verbaut werden. Des Weiteren findet dort die Einspeisung des Zählerschranks statt.
Neu ist der im Schrank vorhandene APZ-Platz (Abschlusspunkt Zählerplatz). Über diesen wird die geplante Verbindung vom Smart Meter Gateway im oberen Zählerbereich zum APL (Anschlusspunk Linientechnik), also Ihrer Anschlussdose der Telekom realisiert, damit in Zukunft eine Fernauslesung der Zähleranlage vom Energieversorger möglich ist.

Die neue Zähleranlage gleicht heute einer Technikzentrale und bedarf einer guten Planung eines Elektrofachbetriebes. Haben Sie fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Wir sind für Sie da!

Das Team von Elektro Halbach

Bildmaterial: Hager

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